Einschreibung in den Master Statistik / Data Science für Bildungsinländer mit Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Fach
Um mit einem externen Abschluss in einen unserer Masterstudiengänge einzusteigen, müssen gewisse Vorraussetzungen erfüllt sein:
Master Statistik:
Um für den Master Statistik zugelassen zu werden, muss ein dem Bachelorstudiengang Statistik an der TU Dortmund gleichwertiger Abschluss vorgelegt werden. (vergleichen Sie dazu hier das Modulhandbuch für den Bachelor Statistik). Die Module sollten dabei nicht nur hinsichtlich des Inhaltes, sondern auch hinsichtlich Umfang (ECTS) und Prüfungsform verlgeichbar sein. Falls Sie sich nicht sicher sind, können Sie gerne eine E-Mail an die Studienberatung schreiben, um eine unverbindliche Einschätzung zu erhalten. Vergessen Sie dabei nicht, eine Auflistung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen inkl. Modulhandbücher anzuhängen.
Master Data Science:
Bitte beachten Sie die detaillierten Ausführungen hier.
Master Econometrics:
Bitte beachten Sie die detaillierten Ausführungen hier.
Die Zulassung zu den Masterstudiengängen kann unter Auflagen erfolgen: Es kann verlangt werden, dass während des Masterstudiums Bachelor-Module im Umfang von bis zu 30 Credits (dies entspricht einem Semester) absolviert werden müssen. Zusätzlich muss der Bachelor mit mindestens 2,7 abgeschlossen worden sein.
Sie können sich hier über das Campus-Portal der TU Dortmund einschreiben.
Leider nein, eine Einschreibung in Ihren Wunschstudiengang ist dann nicht möglich. Eventuell ist jedoch eine Einschreibung in einen der beiden anderen Studiengänge möglich. Alternativ kann eine Einschreibung in ein höheres Bachelorsemester erfolgen. Für eine unverbindliche Einschätzung können Sie sich an die Studienberater wenden. Beachten Sie dazu auch den Punkt "12. Ist eine Einschreibung in ein höheres Bachelor-Fachsemester möglich?". Nach erfolgtem Bachelorabschluss ist unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzung ein Wechsel in den gewünschten Masterstudiengang möglich.
Nein, es zählen nur die erbrachten Leistungen des Bachelor-Studiums.





