Reakkreditierung FAQ
Alle sieben Jahre werden bereits bestehende Studiengänge reakkreditiert. Dabei wird kontrolliert, ob Lehrpläne, Forschung oder Prozesse noch aktuell sind und den wissenschaftlichen oder beruflichen Anforderungen entsprechen. Dies ist für die Studiengänge Bachelor Statistik, Master Statistik, Bachelor Data Science, Master Data Science und Master Econometrics im Frühjahr 2026 erfolgt.
Als Ergebnis der Reakkreditierung sind Studienkonzepte und -verläufe geändert und angepasst worden. Diese Änderungen ziehen in Konsequenz auch eine neue Prüfungsordnung nach sich. So werden generell alle Studierenden, die sich zum Wintersemester 2026/2027 im ersten Fachsemester befinden, nach dieser neuen Prüfungsordnung (PO 2026) eingeschrieben.
Aktuell sind die Prüfungsordnungen noch nicht rechtskräftig, da das neue Hochschulgesetz zahlreiche formale Anpassungen und Ergänzungen in den Prüfungsordnungen einforderte. Auch unter campusportal, dem Prüfungsverwaltungssystem der TU Dortmund, werden die neuen Prüfungsordnungen erst sukzessive eingerichtet. So ist es möglich, dass zu Beginn des Semesters noch die Maske des Prüfungskontos für die alte PO 2019 erschien. Hier erfolgte oder wird noch eine Anpassung an die neue PO 2026 erfolgen. Vor Beginn der Prüfungsphase sollte diese Umstellung komplett vorgenommen sein.
Auswirkungen für alle Studierenden:
Studierende, die nach der PO 2019 studieren, können in dieser Ordnung verbleiben. Die Fakultät trägt Sorge, dass innerhalb des 1,5fachen der Regelstudienzeit das Studium erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die Fakultät ist dazu verpflichtet ein Prüfungsangebot zu stellen, nicht aber ein Vorlesungsangebot. Aus Kapazitätsgründen können Veranstaltungen, die in der PO 2026 nicht mehr auftauchen, auch nicht mehr gehalten werden. Wohl aber wird es ein Tutorium und ein Prüfungsangebot geben. Regelungen hierzu, wann welche Veranstaltung letztmalig gelesen wird, wie lange das Prüfungsangebot besteht und wodurch dieses ersetzt wird, regelt die sogenannte "Übergangsregelung", die sich für den jeweiligen Studiengang hier befindet:
- Übergangsregelung Bachelor Statistik
- Übergangsregelung Bachelor Data Science
- Übergangsregelung Master Statistik
- Übergangsregelung Master Data Science
- Übergangsregelung Master Econometrics
Alle Studierenden nach PO 2019 haben die Möglichkeit sich in die neue PO 2026 umzuschreiben, formlos per Antrag an den jeweiligen Prüfungsausschuss. Aktuell ist dies nicht möglich, da die neuen Ordnungen noch nicht rechtswirksam sind. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Prüfungsphase eine weitere Nachricht.
Aktuell sammeln wir alle Fragen zur Anrechnung von Leistungen und Ummeldung und werden diese demnächst hier in einem FAQ (studiengangsübergreifend) und FAQ (studiengangsspezifisch) aufführen.
Vorläufige Versionen der Modulhandbücher werden Sie demnächst ebenfalls hier finden.






