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Promotionsordnung

Zuständig für alle Promotionsangelegenheiten (Zulassung, Einreichung der Arbeit etc.) ist der Promotionsausschuss. Vorsitzender des Promotionsausschusses ist Prof. Dr. Jörg Rahnenführer. Für eine Promotion müssen sowohl die Promotionsprüfungsordnung als auch die Promotionsordnung beachtet werden.

Promotionsordnung (in der Fassung vom 22.09.2021)

Erläuterungen zur praktischen Umsetzung der Promotionsprüfungsordnung

Regelungen zur Abgabe von Dissertationen

Ältere Ordnungen

Promotionsordnung
nach der Fassung vom 02. Juni 1986

  • mit den Änderungen vom 01. September 1992 (Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Dortmund für den Fachbereich Statistik) und
  • mit den Änderungen vom 12. November 1999 (Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Universität Dortmund für den Fachbereich Statistik)

Zweite Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung
für die Fakultät Statistik an der Technischen Universität Dortmund
vom 16.05.2008

Promotionsprüfungsordnung
für die Fakultät Statistik der Technischen Universität Dortmund
vom 16.05.2008

Erläuterungen zur praktischen Umsetzung der Promotionsprüfungsordnung

der Fakultät Statistik vom 20.11.2008

Promotionsordnung

in der Fassung vom 19.08.2014

 

Alle Angaben ohne Gewähr! Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Promotionsordnung und Promotionsprüfungsordnung der Fakultät Statistik!
 

Die Promotionsordnung und Promotionsprüfungsordnung ist erhältlich im Dekanat der Fakultät Statistik.